Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
AGB – Stand: Juni
2024
I Allgemeines
- Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde (AGB). Sie sind rechtverbindlicher
Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur
ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen Bestätigung.
- Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen
Vereinbarungen.
- Erfüllungsort für beide Teile ist hinsichtlich aller Verbindlichkeiten Chemnitz.
- Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher Gerichtsstand Chemnitz vereinbart.
- Mit der Anmeldung und / oder Auftragserteilung bestätigt der Käufer, Unternehmer zu sein und in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen Tätigkeit zu handeln. Auf Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, dies durch Vorlage der Eintragung in Handelsregister oder ähnlichen nachzuweisen.
II Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen
nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zur bild- oder maßgetreuer Belieferung. Zusicherung, mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags nicht gesichert erscheinen
lassen, sind wir berechtigt, weiter Lieferungen einzustellen, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheit zu verlangen.
- Alle Preise verstehen sich netto ab Lager.
- Die Verfügbarkeits-Anzeige der Ersatzteilmengen soll lediglich einen Anhaltspunkt bieten. Aus technischen Gründen ist eine
ständige Aktualität nicht gewährleistet, so dass die Anzeige unverbindlich ist. Der Kunde gibt mit Absendung der Bestellung ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der
Kunde erhält daraufhin eine Bestelleingangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Angebotes darstellt, sondern lediglich den Eingang des Bestellangebotes bestätigt. Der Vertrag kommt erst
zustande, wenn das Angebot angenommen wird, indem es dem Kunden explizit mitgeteilt wird bzw. die Ware versendet wird. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird der Kunde hierüber unverzüglich
informiert.
III Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
- Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörung entbinden uns von der Einhaltung
vereinbarter Liefertermine für die Dauer der durch diese Umstände bedingte Leistungsstörung.
- Verweigert der Käufer grundlos die Abnahme des Liefergegenstandes, so können wir schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen
mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist, sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen wir Schadensersatz, so
beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren, der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
- Bei allen Aufträgen sind wir berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und zu berechnen, die jeweils bei Fälligkeit der einzelnen
Rechnungen zu bezahlen sind. Bei Lieferzeitüberschreitung steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
- Die Gefahr geht mit Verlassen der Ware unseres Lagers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Bei Abnahmeverzug lagert die Ware auf Gefahr des Käufers.
- Lieferungen erfolgen stets unfrei ab Lager, sofern an anderer Stelle nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Käufer verpflichtet sich bei Beauftragung einer Warenanlieferung, uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen einen
Zugang zu einem verschließbaren Nachtdepot zu gewähren. Wird dies nicht gewährt so lehnen wir jegliche Ansprüche auf Zustand oder Vollständigkeit der Warensendung ab.
IV Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
- Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen, sofern an anderer Stelle nichts anderes vereinbart wurde. Ist mit
dem Käufer Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, so gelten bankübliche Bedingungen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Kommt ein Käufer in Zahlungsverzug, gehen seine Schecks zu Protest
oder wird nach Abschluss des Liefervertrags bekannt, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers ungünstig sind oder sich verschlechtern, so werden alle offene Forderungen, auch solche, die gestundet
werden, sofort fällig. Wir sind in diesem Falle, ohne dass dem Käufer deswegen ein Rücktrittsrecht zusteht, ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung aller offenen Rechnungen oder Schecks,
oder die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Im Exportgeschäft hat die Bezahlung stets netto ohne Abzug zu erfolgen. Im Überseegeschäft erfolgt die Zahlung durch unwiderrufliches und
bestätigtes Akkreditiv und innerhalb Europas durch Kasse gegen Dokumente.
- Vertreter oder sonstige Personen sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der
Zahlungsverpflichtung gegenüber uns.
- Bei Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung – bei Vereinbarung von Teilzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so können
wir unbeschadet unserer Rechte aus Abschnitt VI dem Käufer schriftlich ein Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den
Käufer ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wählen wir
Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so gilt Abschnitt III.2 Satz 4 entsprechend.
- Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder
ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungs- oder ein anders Leistungsverweigerungsrecht ist ausgeschlossen.
V Gewährleistung und Haftung
- Ist der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefern wir unter Ausschluss
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Neulieferung unter dem Vorbehalt, dass
die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes vom Lieferwerk bestätigt wird. Die Nachlieferung erfolgt in einem solchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. Weitergehende Ansprüche des Käufers,
insbesondere auf Schadensersatz, sind auf jedem Fall ausgeschlossen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, die mit der Lieferung des
Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig
ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit.
- Grundsätzlich gelten für unsere Gewährleistungen die Garantiezusagen unserer Hersteller.
- Mängel müssen uns am Tag der Nachtanlieferung bis 11 Uhr und bei Taganlieferung bis 15 Uhr schriftlich mitgeteilt werden.
Erfolgt die Anlieferung Samstag oder an einem Feiertag, so ist die Anzeige am nächsten Werktag bis 11 Uhr mitzuteilen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche
Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
- Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist ein Gewährleistungsantrag beizufügen. Die aus Anlass einer nicht
gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer.
VI Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer unsere sämtlichen bereits entstandenen und zukünftig noch
entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsvereinbarung mit ihm vollständig bezahlt hat, insbesondere bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenkosten, ggf. bis
zur Einlösung des Schecks, Eigen- oder Kundenwechsel, bei laufender Rechnung bis zum vollständigen Kontoausgleich. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte, von ihm bezeichnete Lieferung
Zahlung leistet.
- Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den
Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und, nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist, unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf
bestmöglich verwerten.
- Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne
Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstigen mit dem Vertrag zusammenhängenden Forderungen von uns gutgebracht.
VII Rücknahme
- Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Von uns vorher genehmigte Rücksendungen
haben frachtfrei zu erfolgen. Bei Rücknahme innerhalb 14 Tagen entstehen folgende Einlagerungsgebühren: 30% Wiedereinlagerungsgebühr + 10 € Rückfracht pro Colli.
- Zurückgesandte Ware, ohne vorherige Abstimmung, lagern auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Transportkosten bei nicht frachtfreier Anlieferung berechnen wir.
VIII Produkthaftung und Umweltschutz
- Produkthaftung und Umweltschutzauflagen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
IX Datenschutz
- Wir sind berechtigt, alle Daten, die für die Geschäftsabwicklung notwendig und die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartnern
betreffen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten.